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Winterurlauber aufgepasst: In diesen Ländern gilt Winterreifenpflicht

Winterurlauber, die mit dem Auto in die Ferien fahren, sollten sich rechtzeitig darüber informieren, ob und wann am Zielort oder in einem der Transitländer eine Winterreifenpflicht gilt. Das dient der eigenen Sicherheit und erspart im Zweifel Probleme mit den örtlichen Behörden. Der Dacia Blog nimmt Ihnen diese Arbeit ab: Wir verraten, welche Winterreifenregelungen  in Frankreich, Kroatien, Italien & Co. gelten

Treue Leserinnen und Leser wissen es natürlich längst. Alle anderen erinnern wir an dieser Stelle noch einmal gerne daran, dass in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt. Und zwar schon seit 2010. Mehr dazu erfahren Sie im ersten Teil unseres Winter-Spezials. Autofahrer, die während der kalten Jahreszeit ins Ausland reisen, sollten natürlich ebenfalls wissen, ob vor Ort die Verwendung von Winterreifen oder sogar Schneeketten vorgeschrieben ist.

Also, Winterurlauber aufgepasst! Wir haben die wichtigsten Infos zur Winterreifenpflicht in sechs europäischen Nachbarländern zusammengetragen. Beginnen möchten wir unsere Reise in Österreich.

Winterurlauber in Österreich sollten diese Regeln kennen

Die schöne Alpenrepublik kennt zwar keine generelle Pflicht zur Benutzung von Winterreifen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn bei winterlichen Straßenbedingungen schreibt der Gesetzgeber in Österreich explizit vor, dass Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Diese Regelung gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres, Anhänger sind davon ausgenommen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen – nämlich dann, wenn er oder sie zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Wichtig: Winterreifen müssen an allen vier Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimeter aufweisen. Ganzjahresreifen mit der sogenannten „M+S“-Kennung gelten in Österreich als Winterreifen. Falls die Straße nahezu komplett mit Schnee bedeckt ist, genügen auch Schneeketten an den Antriebsrädern anstelle von Winterreifen.1

In Tschechien gilt die allgemeine Winterreifenpflicht

Die Regelung zu Winterreifen in Tschechien ist ziemlich eindeutig. Vom 1. November bis zum 31. März gilt die allgemeine Winterreifenpflicht. Das heißt: Fällt das Thermometer unter vier Grad Celsius oder bedecken Schnee, Schneematsch oder Eis die Fahrbahn, sind rundum Winterreifen vorgeschrieben. Diese müssen mindestens noch ein Restprofil von vier Millimeter aufweisen. Hierbei zählen auch Reifen mit M+S-Kennung als Winterpneus. Schneeketten sind hingegen nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.2

Winterreifenpflicht in der Schweiz

Schöne Berge, tolle Landschaft und reichlich Schnee: Viele Winterurlauber zieht es in die Schweiz. Dort existiert keine generelle Pflicht, die eine Verwendung von Winterreifen vorschreibt. Doch Vorsicht: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen den Verkehr behindert, muss zahlen. Kommt es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, sieht sich der Fahrer oft mit einer erheblichen Mitschuld konfrontiert.1

Sofern es die Witterungsbedingungen erfordern, herrscht in der Schweiz auf bestimmten Straßen Schneekettenpflicht auf der Antriebsachse. Darüber informiert ein entsprechendes Schild. Allradgetriebene Fahrzeuge können hiervon ausgenommen sein – sofern die entsprechende Beschilderung darauf hinweist.2

Winterurlaub in Frankreich? Das sollten Sie wissen

In der „Grande Nation“ gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Sofern es die Witterungsbedingungen erfordern, können Winterreifen aber kurzfristig vorgeschrieben werden. Dies betrifft zumeist die Gebirgsregionen. Dort weist dann ein entsprechendes Verkehrsschild mit der Aufschrift „Pneus hiver admis“ oder „Pneus neige admis“ auf die Winterreifenpflicht hin.3

Denken Sie daran: Die Winterreifen müssen mindestens über eine Profiltiefe von 3,5 Millimeter verfügen. Auf schneebedeckten Straßen kann auch die Benutzung von Schneeketten auf der Antriebsachse Vorschrift sein. Hierüber informiert ein blaues rundes Schild, auf dem ein Reifen mit Schneeketten abgebildet ist. Dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.2 Verstöße gegen die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht ahndet die Gendarmerie mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro.1

Winterreifenpflicht in Kroatien

In den vergangenen Jahren reisen immer mehr Winterurlauber nach Kroatien. Kein Wunder, schließlich hat das Land auf der Balkanhalbinsel einiges zu bieten. Wer die Schönheiten der Nation mit dem Auto erkunden will, sollte sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Und die besagen: Zwischen 15. November und 15. April gilt in Kroatien auf einigen Straßen eine Winterreifenpflicht – auch unabhängig von den jeweiligen Witterungsverhältnissen. Hierauf weisen entsprechende Verkehrszeichen hin.4

Für Autofahrer heißt das: Zumindest auf der Antriebsachse müssen zwei Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von jeweils vier Millimetern montiert sein. Bei winterlicher Witterung gilt diese Regelung auch auf allen anderen Straßen. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 700 Kuna rechnen – das entspricht rund 92 Euro.1 Die Verwendung von Spike-Reifen ist verboten.4

Vor dem Winterurlaub in Italien genau informieren

Während der kalten Jahreszeit sind in Italien auf vielen Straßen Winterreifen Pflicht. Das Problem: Eine einheitliche Regelung existiert nicht, da die einzelnen Provinzen ihre eigenen Bestimmungen verhängen dürfen. Unser Tipp: Informieren Sie sich vor der Abreise, welche Regelungen auf Ihrer Route gelten.

Auf bestimmten Strecken besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Schneekettenpflicht. Darüber informiert auch hier ein spezielles Schild. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten ist auf 50 km/h begrenzt.1

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1 Quelle : www.adac.de
2 Quelle : www.oeamtc.at
3 Quelle : www.humanite.fr
4 Quelle: www.autorevue.at

(Stand 09/2022, Irrtümer vorbehalten)

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