Seit Januar dieses Jahres gibt es einige neue Passagen in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Wir haben die wichtigsten Regeländerungen für Sie in einem Überblick zusammengefasst – damit Sie wissen, worauf Sie künftig achten müssen.
Gefährliche Spielerei
Es lässt sich nicht oft genug betonen: Wer am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, muss die Hand vom Handy lassen – so verlockend eine Wartezeit an der roten Ampel auch sein mag. Wer sich dem Verbot widersetzt und zum Beispiel beim Tippen auf dem Handy erwischt wird, muss seit Anfang des Jahres ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro berappen1. Noch dazu erhält der Fahrer einen Punkt in der „Flensburger Verkehrssünderkartei“.
So bilden Sie eine Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Straßen gilt fortan: Sobald der Verkehr stockt, müssen Autofahrer automatisch eine Rettungsgasse bilden. Sie erleichtert den Einsatzkräften das schnelle Erreichen der Unfallstelle – schon wenige Minuten können im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Neu in 2017: Die Gasse wird auch auf Straßen mit drei oder mehr Fahrbahnen immer rechts von der äußersten linken Spur gebildet – nicht wie zuvor in der Mitte der Fahrbahn1. So gilt für alle Straßen die gleiche Regel und Unklarheiten sind passé.
Höhere Kosten für Fahranfänger
Auch Fahranfänger müssen ab 2017 tiefer in die Tasche greifen: Das Ablegen der theoretischen Prüfung am Computer kostet in Nordrhein-Westfalen ab sofort 22,29 Euro2 – noch im vergangenen Jahr waren es 20,83 Euro3. Für die praktische Prüfung für die Klasse B werden in NRW 91,75 Euro fällig2. Im vergangenen Jahr kostete die Teilnahme noch 84,97 Euro3. Wer die Praxisprüfung auf dem Motorrad absolvieren will, zahlt im Rheinland 121,38 Euro2. Die Preise können sich je nach Bundesland unterscheiden.
Neue Regelungen für Fahrradfahrer
Die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung betreffen auch Fahrradfahrer. Vor allem Eltern freuen sich über folgende Anpassung: Sie dürfen künftig zusammen mit ihren bis zu acht Jahre alten Kindern auf dem Fußweg radeln – vorausgesetzt, es gibt keinen Radweg. So sind Eltern und Nachwuchs nicht mehr auf getrennten Wegen unterwegs4.
Grundsätzlich alle Radfahrer sollten seit Januar beachten: Sie müssen sich ab sofort an den Lichtzeichen des Fahrverkehrs orientieren – für sie gelten nun die gleichen Ampeln wie für Autofahrer. Ausnahme: Bestehende Lichtzeichen für Radfahrer behalten ihre Gültigkeit1.
Schon bald könnten Sie die neuen Schilder „E-Bike frei“ im Straßenverkehr vorfinden. Es entspricht der Regelung „Mofa frei“ und bezieht sich auf Elektro-Scooter oder elektrisch angetriebene Fahrräder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Diese dürfen ab sofort auf den normalen Radwegen fahren.
Niedrigere Hürden für
Tempo-30-Zonen
Für Städte und Behörden bringen die StVO-Änderungen etwas Gutes mit: Tempo-30-Zonen an Unfallschwerpunkten wie Schulen, Altenheimen oder Kindergärten können nun einfacher eingerichtet werden.1
Höhere Bußgelder in Italien
und den Niederlanden
Seit Beginn des Jahres werden bei Verstößen auf niederländischen oder italienischen Straßen höhere Bußgelder fällig. In Italien zum Beispiel müssen Fahrer bis zu 650 Euro Strafe zahlen, wenn sie ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert haben. Außerdem droht ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Je nach Fall kann der Beamte zudem das Handy konfiszieren.1
Wer in den Niederlanden unterwegs ist, sollte den Tacho im Blick behalten. Denn schon für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab fünf km/h werden außerorts 32 Euro und innerorts 29 Euro fällig. Waren Sie über 30 km/h zu schnell, wächst das Bußgeld rasch über die 300-Euro-Grenze.5
Was halten Sie von den neuen Regelungen?
1 Quelle: Mobil in Deutschland e.V., www.mobil.org.
2 Quelle: www.tuv.com.
3 Quelle: www.bussgeldrechner.org.
4 Quelle: www.ksta.de.
5 Quelle: www.bussgeldkatalog.org.
Bildquelle Hauptmotiv: Urheber: Olivier Le Moal.
(Stand 01/2017, Irrtümer vorbehalten)
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