Für den einzelnen Autofahrer ist es ein Kinderspiel, für verunfallte Personen eine lebensrettende Maßnahme: Die Rettungsgasse ermöglicht, dass Menschen nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich Hilfe erhalten. Wir erklären, wie die Rettungsgasse gebildet wird und in welchen Situationen das nötig und gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erklärt im § 11 Absatz 2: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“1 Damit ist klar, dass eine Rettungsgasse nicht erst im stehenden Stau gebildet werden muss. Sondern bereits dann, wenn Fahrzeuge nur noch stockend vorankommen. Noch im Rollen lässt sich der rettende Freiraum auch sehr einfach umsetzen und Autofahrer müssen ihren Pkw nicht erst im Stillstand bei wenig Platz aus dem Weg manövrieren.
Rettungsgasse bilden: So ist es richtig
Wie die Gasse gebildet wird, kommt auf die Straße an. Auf einspurigen Straßen müssen alle Fahrzeuge nach rechts ausweichen, sodass mittig eine Rettungsgasse entsteht. Anders verhält es sich auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen: Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus. Fahrer auf allen übrigen Spuren richten sich nach rechts. Beim Zufahren auf das Stauende können Sie andere Verkehrsteilnehmer warnen, indem Sie kurzzeitig das Warnblinklicht einschalten.
Rettungsgasse ist ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten
Der Standstreifen ist in der Regel tabu. Er darf höchstens dann befahren werden, wenn aus Platzgründen sonst keine Rettungsgasse gebildet werden kann oder die Polizei das Befahren explizit anordnet. Und Achtung: Fahren Sie niemals selbst durch die Rettungsgasse! Das ist verboten und wird empfindlich bestraft: Seit dem 28. April 2020 drohen bis zu 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.2 Dieselben Bußgelder können anfallen, wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Nur Einsatzfahrzeuge – Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte und Abschleppwagen – dürfen von der Rettungsgasse Gebrauch machen. Übrigens gelten seit dem 28. April 2020 nicht nur höhere Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, sondern beispielsweise auch für Temposünder. Alle Infos zu den neuen Bußgeldern finden Sie hier im Dacia Blog.
Dahingegen ist es im Notfall erlaubt, eine durchgezogene Linie, ein Stoppschild oder eine rote Ampel zu überfahren – vorausgesetzt, das ist nötig, um Platz für die Rettungsgasse zu machen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung3: Rettungsgasse bilden
- Sobald Sie zähflüssigen Verkehr erkennen, halten Sie ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug und reduzieren die Geschwindigkeit.
- Blinken Sie und fahren Sie zur Seite – auf der linken Spur möglichst weit nach links, auf allen anderen Spuren nach rechts.
- Drehen Sie die Musik leise und achten Sie auf Martinshörner oder Durchsagen.
- Nicht aussteigen, sondern im Fahrzeug sitzen bleiben.
- Halten Sie die Rettungsgasse auch nach der Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs frei. Sie darf erst aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder sichtlich in Bewegung gerät.
Was gilt im Ausland?
Wenn Sie sich an die oben genannten Regeln halten, erfüllen Sie übrigens auch die Bestimmungen in Luxemburg, Österreich, Polen, Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Frankreich und Spanien besteht keine Regelung, Einsatzfahrzeugen muss aber dennoch Platz gemacht werden. In Italien und der Niederlande gibt es dazu keine speziellen Vorschriften.4
1 Quelle: adac.de
2 Quelle: adac.de
3 Quelle: Automobil-Club Verkehr
4 Quelle: adac.de
(Stand 06/2020, Irrtümer vorbehalten)