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Winterkleidung im Auto: Sind Handschuhe & Co. erlaubt?

Winterkleidung im Auto kann die Fahrtüchtigkeit einschränken und somit zu einem echten Problem werden. Klar: Mantel, Mütze und dicke Handschuhe halten auch an klirrend kalten Tagen muckelig warm. Doch unter Umständen können sie zu einem echten Sicherheitsrisiko werden. Wir verraten, was der Gesetzgeber vorschreibt und warum es ratsam ist, im Auto auf dicke Jacke und sonstige Winterbekleidung zu verzichten.

Dieses Szenario kennt wohl jeder Autofahrende: An einem eisigen Wintermorgen erwartet einen beim Einsteigen ins Fahrzeug eine recht frostige Atmosphäre. Natürlich nur dann, wenn keine Standheizung an Bord ist, die den Innenraum vor Fahrtantritt auf ein angenehmes Klima vorheizt. Viele Autofahrende setzen sich daher in voller Wintermontur ans Steuer, um unterwegs nicht zu frieren. Denn schließlich dauert es ein paar Kilometer, bis der Motor die nötige Betriebstemperatur erreicht hat, um für wohlige Wärme zu sorgen.

Was viele nicht wissen: Winterkleidung im Auto kann im Fall der Fälle ein Sicherheitsrisiko bedeuten. So schränkt zum Beispiel eine dicke Jacke die Bewegungsfreiheit ein und beeinträchtigt möglicherweise sogar die Funktion des Sicherheitsgurts. Die Expert/-innen des ADAC raten daher dringend davon ab, sich mit Winterjacken ans Steuer zu setzen: „Durch die Wattierung in der Winterkleidung hat der Gurt Spielraum zum Körper hin und liegt bereits beim Angurten über dem unteren Bauchraum. Idealerweise jedoch umspannt er eng die Hüftknochen bei Erwachsenen beziehungsweise die Oberschenkel bei Kindern.“1

Winterkleidung im Auto: Kein Verbot für Handschuhe am Steuer, aber…

Und wie sieht es mit Handschuhen im Auto aus? Laut Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, ist die Benutzung von Handschuhen am Steuer nicht explizit untersagt. Doch wie so oft im Leben gibt es auch hier ein „Aber“. Wer sein Fahrzeug mit Handschuhen lenkt und in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass ihm eine Mitschuld angekreidet wird.

Denn eventuell verstößt der Fahrzeugführer damit gegen § 1 Abs. 2 der StVO. Dieser besagt: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“2 Handschuhe können dazu führen, dass Autofahrende zum Beispiel vom Lenkrad abrutschen oder es nicht korrekt greifen. Die Folge: Die eigene Kfz-Versicherung kann argumentieren, dass der oder die Fahrende/-r eine Mitschuld trifft.3

Übrigens: Auch wenn es noch so kalt ist, sollten Autofahrende auf Wintermützen, Schal und klobige Winterstiefel verzichten. Sie beeinträchtigen die Sicht beziehungsweise erschweren die korrekte Bedienung von Gaspedal, Bremse und Kupplung. So wird Winterkleidung im Auto ganz schnell zum Sicherheitsrisiko.1

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1 Quelle: www.adac.de
2 Quelle: www.stvo.de
3 Quelle: www.bussgeldkatalog.org

(Stand 12/2022, Irrtümer vorbehalten)

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