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Wichtige Informationen zur Hauptuntersuchung und Regelungen 2020

Auch wenn das Bild etwas schief klingt: Im Straßenverkehr sitzen wir alle im gleichen Boot. Damit das partnerschaftliche Miteinander an Steuer, im Sattel und zu Fuß noch besser klappt, treten ab Januar einige Ergänzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die Neuerungen für Autofahrer 2020 schaffen mehr Sicherheit und ermöglichen es, rücksichtsloses Verhalten härter zu bestrafen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen – so können Sie mit Ihrem Dacia im neuen Jahr gut informiert durchstarten.

Die Rettungsgasse ist längst vom theoretischen Fahrschulwissen zum allgegenwärtigen Thema aufgestiegen. Fast alle Autofahrer rücken im Stau auf Autobahnen auf der linken Spur noch etwas nach links, um Rettungsfahrzeuge durchzulassen – doch einige bleiben stur und blockieren die oft lebenswichtige Durchfahrt. Solche Kandidaten kann die Polizei demnächst mit einem Monat Fahrverbot belangen – 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg kostet das Fehlverhalten schon jetzt. Wer selbst durch die Rettungsgasse prescht oder sich gar an Einsatzfahrzeuge „hängt“, kassiert mindestens 240 Euro Buße, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.1

Neuerungen für Autofahrer 2020: Parkverstöße werden härter geahndet

Mehr gegenseitige Rücksichtnahme sollen auch die verschärften Bußen für bestimmte Parkvergehen bewirken. Das Halten in zweiter Reihe – bislang zwar nicht erlaubt, aber kaum geahndet – kostet künftig 55 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Dieselben Sanktionen werden fällig für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen2.

Noch mehr aufpassen heißt es bei vermeintlich erlaubten freien Parkplätzen: Ein neues Schild weist bestimmte Flächen als Exklusiv-Plätze für Carsharing-Fahrzeuge aus. Mit dem Privat-Pkw dürfen Sie dort nicht parken, aber vielleicht profitieren Sie davon, wenn Sie mal nicht im eigenen Dacia unterwegs sind.

Rücksicht auf Radfahrer wird großgeschrieben

Überhaupt stärkt die neue StVO den Radfahrern nachhaltig den Rücken. Nach den in vielen Städten eingeführten Fahrradstraßen kommt nun die Fahrradzone. Ähnlich wie bei Tempo-30-Zonen weisen Schilder auf Anfang und Ende des Schutzbereichs hin. Autos dürfen hier nur einfahren, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Der von allen Radlern erwünschte Seitenabstand von überholenden Autos wird nun festgeschrieben: Kraftfahrzeuge müssen zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhalten. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden“ Seitenabstand vor. Wo der Platz dafür nicht reicht, kann ein neues Verkehrsschild namens „Überholverbot von Zweirädern“ das Vorbeifahren ganz verbieten.

Übrigens: Solange der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radler bald zu zweit nebeneinander fahren. Die Grünpfeilregelung für Rechtsabbieger an roten Ampeln dürfen demnächst auch Radfahrer nutzen, die von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich wird es ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geben.3

Das Beachten von Tempolimits gehört für fast alle Autofahrer zum guten Ton. Wer diese Regeln austricksen will, bekommt mit den Neuerungen für Autofahrer 2020 noch mehr Gegenwind, denn genau wie Radarwarner ist künftig auch der Betrieb der sogenannten Blitzer-Apps für Smartphone und Navigationsgeräte verboten. Wer sie dennoch nutzt, riskiert einen Punkt im Zentralregister und 75 Euro Buße.

Blaue Plakette? Dann muss Ihr Auto 2020 zur HU

Während bei Geschwindigkeitsbegrenzungen stets Gelassenheit angesagt ist, heißt es beim Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) gut aufpassen. Wenn auf dem Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eine blaue Plakette prangt, steht der Check beim „TÜV“ 2020 an. Das exakte Fälligkeitsdatum können Sie im Fahrzeugschein oder auf der Plakette selbst ablesen. Hierbei gilt: Die Ziffer auf 12 Uhr symbolisiert den Fälligkeitsmonat. Steht dort zum Beispiel eine Vier, muss Ihr Auto spätestens im April zur HU. Wer den Prüftermin um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld um im schlimmsten Fall sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen.4 Zudem sind die Kosten für die dann fällige Untersuchung um 20 Prozent höher als bei einer regulären HU.5

Neue Typklassen für die Kfz-Versicherung 2020

Für rund elf Millionen Fahrzeuge ändert sich 2020 die Typklasseneinstufung zur Kfz-Versicherung . Damit Sie auch im neuen Jahr stets gut abgesichert und günstig unterwegs sind, haben wir für Sie alle Informationen und nützliche Tipps rund um Haftpflicht, Teilkasko & Co. zusammengefasst.

1 Quelle: ADAC: www.adac.de.
2 Quelle: Auto Zeitung: www.autozeitung.de.
3 Quelle: ADAC: www.adac.de.
4 Quelle: ADAC: www.adac.de.
5 Quelle: ADAC: www.adac.de.
6 Quelle: GDV: www.gdv.de/de.

(Stand 01/2020, Irrtümer vorbehalten)

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