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Verkehrsregeln 2023: die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, musst du einige Gesetze und Regeln im Hinterkopf haben. Damit du auch im kommenden Jahr auf der sicheren Seite bleibst und keine Verstöße begehst, bringen wir dich auf Stand, was die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für Autofahrer/-innen betrifft.

Neuerungen 2023: Für einige Autofahrende steht der Führerschein-Umtausch an

Das Wichtigste vorweg: So viel ist es gar nicht, was sich rund ums Autofahren ändert. Aber häufig sind es ja auch nur die Kleinigkeiten, auf die es ankommt. Also, der Reihe nach. Dem grauen und dem rosafarbenen „Lappen“ geht es weiter an den Kragen. Wenn du zwischen 1959 und 1964 geboren und noch im Besitz eines klassischen „Papp“-Führerscheins bist, musst du diesen bis zum 19. Januar 2023 beim zuständigen Straßenverkehrsamt gegen einen neuen, fälschungssicheren im Scheckkarten-Format umtauschen. Als „Baujahr“ 1965 bis 1970 hast du für diesen Verwaltungsakt noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit.

Ergänzen des Verbandkastens mit Atemschutzmasken

Wann hast du eigentlich das letzte Mal das Ablaufdatum deines Verbandkastens gecheckt? Jetzt wäre eine gute Gelegenheit. Beim Kauf eines neuen achtest du bitte darauf, dass er zusätzlich zwei medizinische Masken erhält. Zwar ist die entsprechende Regelung noch nicht verabschiedet, aber das ist wohl nur eine Frage der Zeit. Einen noch gültigen Verbandkasten ohne Masken darfst du unabhängig davon auf jeden Fall auch weiterhin noch nutzen. Aber es schadet natürlich auch niemand, wenn du einfach zwei Atemschutzmasken reinpackst …

Die CO2-Abgabe tritt erst 2024 in Kraft

Es gibt aber auch Änderungen, die nichts von dir verlangen, sondern von denen du einfach nur profitierst. Zum Beispiel: Vor dem Hintergrund der aktuellen Weltlage und den daraus resultierenden steigenden Verbraucherpreisen wurde die ursprünglich ab dem 1. Januar 2023 geplante CO2-Abgabe um genau ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Zumindest deswegen werden Super und Diesel zunächst nicht teurer.

Umweltbonus für E-Fahrzeuge sinkt auf 4.500 Euro

Etwas zweischneidig präsentiert sich der nächste Themenbereich: Zwar gewährt der Bund auch im nächsten beim Kauf eines Elektrofahrzeugs einen sogenannten Umweltbonus – allerdings nicht mehr in der gewohnten Höhe. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro – wie den Dacia Spring – bezuschusst der Staat mit „nur“ noch 4.500 Euro. Aber keine Sorge: Dacia fördert diesen Zuschuss zusätzlich mit 2.677,50 Euro.**

Zusätzliche Einnahmequelle: Verkauf von eingesparten Treibhausgasen

Wie du sicher weißt, kannst du als Besitzer/-in eines Elektroautos wie des Dacia Spring deinen persönlichen Umweltbonus geradezu unbegrenzt steigern – durch den Verkauf von sogenannten CO2-Zertifikaten. Die Idee dahinter: Weil du mit deinem lokal emissionsfreien Spring jede Menge CO2 einsparst, kannst du dieses „Guthaben“ beispielsweise an Mineralölgesellschaften verkaufen, die damit wiederum ihre CO2-Bilanz verbessern können.

Gute – und nicht ganz so gute – Nachrichten aus der Schweiz

Den Schweizern sagt man ja gemeinhin nach, dass sie die Dinge vergleichsweise langsam angehen. Vor diesem Hintergrund umso bemerkenswerter: Ab 2023 musst du dir für das Befahren der eidgenössischen  Autobahnen nicht mehr zwingend eine Klebevignette an die Windschutzscheibe „pappen“. Du kannst dir für denselben Preis von 40 Franken auch  eine E-Vignette organisieren. Übrigens: Die Schweizer Vignette ist immer eine Jahresvignette, der Gültigkeitszeitraum der 2023er-Version startete am 1. Dezember 2022 und endet – unabhängig vom Kaufdatum – am 31. Januar 2024.

Kommen wir damit zum zweiten Klischee über die Schweizer: Sie sind äußerst korrekt. Geschwindigkeitsverstöße beispielsweise können sehr schnell sehr teuer werden. Wer wollte, konnte ein solches „Knöllchen“ bislang „aussitzen“. Ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland aber möglich sein. Ein entsprechendes Abkommen ist auf dem Weg, aber noch nicht verabschiedet.

Entspannung gefällig? Aber bitte nur auf Dacia Art

Nach dem (Kennen-)Lernen dieser neuen Regeln brummt dir der Kopf – und du sehnst dich nach Entspannung? Der ein oder andere vertraut dabei auf die Wirkung von Cannabis. Während die Legalisierung dieser „weichen Droge“ mehr und mehr voranschreitet, bleibt die Substanz im Zusammenhang mit dem Autofahren – richtigerweise – weiterhin tabu.

Aber das Fahren eines Dacia, wie beispielsweise des eleganten Crossovers Jogger, ist ja ohnehin bereits ein ziemlich gutes Entspannungsprogramm. Wenn du dich davon überzeugen willst, vereinbare doch am besten noch heute eine Probefahrt beim Dacia Händler in deiner Nähe.

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Dacia Spring, Elektro: Stromverbrauch kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (Werte nach WLTP)*

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und z.B. der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist: https://bit.ly/DAT-Hinweise.

**Der Elektrobonus i. H. v. 7.177,50 € umfasst 4.500 € Bundeszuschuss sowie 2.677,50 € Dacia Anteil gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auszahlung des Bundeszuschusses nach positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags beim BAFA. Kein Rechtsanspruch. Änderungen vorbehalten.

(Stand 12/2022, Irrtümer vorbehalten)

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