Ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz hängt am Scheibenwischer. Da staunen die meisten Autofahrer nicht schlecht. Wer jetzt denkt, es handele sich wohl um einen schlechten Scherz, der liegt nicht ganz richtig. Als Betreiber eines Parkplatzes darf ein Supermarkt nämlich durchaus „Strafzettel“ für widerrechtliches Parken verteilen – wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Wir klären auf, was gesetzlich erlaubt ist und geben Tipps, wie Sie sich vor zu hohen Gebühren schützen.
Fast alle Autofahrer sind es gewohnt, auf einem Supermarktparkplatz kostenlos parken zu können. Klar, die Händler wollen ihre Kunden ja nicht verprellen. In ländlichen Gebieten ist das meistens auch so und Strafzettel am Supermarkt wegen Falschparken daher in der Regel tabu. In Ballungsgebieten mit der knappen Ressource Parkplatz kann es aber durchaus dazu kommen, dass Supermarktbetreiber für widerrechtliches Parken Knöllchen verteilen lassen.
Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz – nur Geldmacherei?
In der City einen kostenlosen Parkplatz am Supermarkt benutzen, um gemütlich in der Stadt einzukaufen – zugegeben, diese Aussicht klingt verlockend. Das sehen die Inhaber eines Supermarkts anders. Ihnen geht nämlich möglicherweise durch den zweckentfremdet genutzten Parkplatz ein Kunde verloren. Um das zu verhindern, greifen sie bisweilen zu einem drastischen Mittel und verteilen Strafzettel am Supermarkt, wenn die erlaubte Parkdauer überschritten wurde. Es gibt sogar spezielle Unternehmen, die via Sensor für jedes Auto die Parkdauer dokumentieren und Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz verteilen.1
Wer sein Auto auf einem Supermarktparkplatz abstellt, geht quasi einen Vertrag mit dem Besitzer oder der Überwachungsfirma desselben ein.2 Das heißt, er muss sich an die bestehenden Bedingungen halten und beispielsweise die Parkhöchstdauer beachten sowie im Auto eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe platzieren. Die entsprechenden Vorgaben müssen für Autofahrer allerdings leicht erkennbar sein. Ein kleines, vielleicht noch versteckt aufgestelltes Schild mit den Parkbedingungen reicht für ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz nicht aus.
Gut zu wissen: Elektronische Parkscheiben sind vom Gesetzesgeber zugelassen, wenn sie folgende Vorschriften erfüllen: Die Parkscheibe muss sich anhand eines elektronischen Bewegungsmelders beim Ausmachen des Motors automatisch auf die Anfangszeit des Parkens einstellen und darf sich natürlich nicht verändern. Das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 und die „Ankunftszeit“ müssen deutlich auf der Vorderseite der elektronischen Parkscheibe sichtbar sein. Zudem ist es vorgeschrieben, dass die Parkscheibe eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von min. zwei Zentimetern aufweist.3
Die Höhe eines Strafzettels am Supermarkt ist gedeckelt
Falschparkern am Supermarkt können Strafen bis zum Doppelten dessen drohen, was ein Knöllchen im öffentlichen Parkraum kostet. Hinzu könnten deutlich höhere Kosten für das Abschleppen kommen. Damit das rechtens ist, müssten allerdings auf dem Parkplatz Hinweise wie „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ deutlich sichtbar platziert sein.4
Sollte Ihnen der Betrag für den Strafzettel am Supermarkt zu hoch vorkommen, informieren Sie sich, was ein ähnlicher Verstoß – zum Beispiel das Überschreiten der maximalen Parkdauer – in der Gemeinde oder der Stadt kostet, in der der Parkplatz liegt. Daran orientiert sich der Gesetzgeber und akzeptiert etwa das Doppelte der ortsüblichen Geldbuße. Legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein.5
Die Beweispflicht für ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz liegt beim Betreiber
Wenn Ihnen nach einem Parkverstoß am Supermarkt Mahn- oder Inkassogebühren ins Haus flattern, müssen Sie diese nicht zahlen.6 Das Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz hinter dem Scheibenwischer könnte vom Wind weggeweht worden sein. Fällig werden solche Gebühren erst, wenn Sie das erste Mahnschreiben ignoriert haben. Nicht zulässig sind Gebühren für die Ermittlung des Fahrzeughalters. Das besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015.7
Wenn Sie Ihrer Meinung nach zu Unrecht einen Strafzettel am Supermarkt bekommen haben, dokumentieren Sie am besten fotografisch, wo welche Schilder auf dem Parkplatz aufgestellt sind und nehmen Sie falls erforderlich juristischen Beistand in Anspruch. Mitunter hilft auch eine begründete Beschwerde beim Supermarkt – im Zweifelsfall möchte der nämlich keinen Kunden verlieren.
1 Quelle: www.t-online.de
2 Quelle: www.autobild.de
3 Quelle: www.adac.de
4 Quelle: www.verbraucherzentrale.de
5 Quelle: www.daserste.de
6 Quelle: www.verbraucherzentrale.de
7 BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14
(Stand 11/2020, Irrtümer vorbehalten)
Hinterlasse einen Kommentar