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Autofahren mit Behinderung: Die wichtigsten Infos im Überblick

Für das Autofahren mit Behinderung gelten in Deutschland bestimmte Sonderregelungen. Dazu zählen auch diverse Vergünstigungen. Das reicht von Erleichterungen beim Parken über reduzierte Steuern bis hin zur Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht. Hier erfährst du, welche verkehrsrechtlichen Vergünstigungen es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Ein wichtiger Wert in einer modernen Gesellschaft ist die Mobilität für alle. Deswegen soll Autofahren auch für Menschen mit einer Behinderung möglich sein. Wie weit sich dies realisieren lässt, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab, doch dank spezieller Umbauten können auch behinderte Menschen am Straßenverkehr teilnehmen. Dacia bietet hierzu maßgeschneiderte Lösungen und Umbauten an, damit Behinderte mobil bleiben. Beim Kauf eines solchen Fahrzeugs sowie für einen behindertengerechten Umbau kannst du unterschiedliche Zuschüsse beantragen.1

Autofahren mit Behinderung: besondere Parkerleichterungen mit blauem Parkausweis

Um Menschen mit Behinderung den Alltag zu erleichtern, gelten für sie verkehrsrechtliche Vergünstigungen. Beispiel Parken: Wer den sogenannten blauen Parkausweis besitzt, profitiert bundesweit von diversen Erleichterungen beim Abstellen des Autos. Bekannt sind zum Beispiel die, mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten, Parkflächen.

Darüber hinaus dürfen Autofahrer/-innen mit dieser Berechtigung ihr Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen für die Dauer von bis zu drei Stunden abstellen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der markierten Flächen parken. Voraussetzung ist natürlich, dass der Durchgangsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Wenn im Bereich eines Zonenhalteverbots (Zeichen 290/292 StVO) ein entsprechendes Zusatzschild das Parken erlaubt, dürfen Inhaber/-innen des blauen Parkausweises die zulässige Parkdauer überschreiten. Wichtig hierbei: Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe positioniert sein.3 An Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten müssen Menschen mit Gehbehinderung keinen Parkschein ziehen und dürfen ohne zeitliche Begrenzung parken. Zudem dürfen sie während der Be- und Entladezeiten ihr Auto in Fußgängerzonen abstellen.

Wichtig zu wissen: Seit 2011 ist das Parken auf Behindertenparkplätzen ausschließlich mit dem sogenannten EU-Parkausweis erlaubt. Dieser ist personengebunden – Menschen mit Behinderung können ihn also auch als Beifahrer nutzen. Er darf jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die sogenannte orangefarbene Parkkarte bietet die gleichen Parkerleichterungen wie der blaue Parkausweis – allerdings nur dann, wenn in einer zumutbaren Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zu finden ist. Im Unterschied zum blauen Parkausweis berechtigt sie jedoch nicht dazu, das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol abzustellen. Zudem ist die maximal zulässige Parkdauer auf 24 Stunden beschränkt.2

Autofahren mit Behinderung – in besonderen Fällen auch ohne Gurt

In Einzelfällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen, damit Menschen mit Behinderungen ohne Sicherheitsgurt Auto fahren dürfen. Auch die Befreiung von der Helmpflicht ist möglich. Hierzu ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Steuerliche Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Ein weiterer wichtiger Hinweis, der beim Thema Autofahren mit Behinderung nicht fehlen darf: Schwerbehinderte Verkehrsteilnehmer/-innen können sich ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreien lassen. Maßgeblich ist hierbei der Grad der Schwerbehinderung. Der Antrag muss bei dem zuständigen Zollamt gestellt werden.3

Darüber hinaus dürfen Menschen mit Behinderung auch ohne gültige „Feinstaubplakette“ in Umweltzonen fahren. Voraussetzung hierfür ist der blaue oder der orangefarbene Parkausweis. Dieser muss gut sichtbar im Fahrzeug platziert sein.3

Last but not least bieten zahlreiche Automobilhersteller – darunter auch Dacia – spezielle Rabatte für Schwerbehinderte an.

1 Quelle: www.enableme.de
2 Quelle: www.adac.de
3 Quelle: www.familienratgeber.de

(Stand 04/2024, Irrtümer vorbehalten)

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2 Kommentare

  1. Lindemann, Bernd 2. Juli 2023 um 15:04 Uhr

    Hallo, ich möchte gerne mehr Infos haben was Dacia für Behinderte Autos oder umbauten hat. Brauche aber leider auch eine Anhängerkublung und der Rollstuhl ist zum Klappen aber wiegt ca. 20-25 kg.
    Mit freundlichen Gruß Lindemann

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