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Hauptuntersuchung: alles, was du wissen musst

Die Hauptuntersuchung gehört fest zum Autoleben dazu. Die TÜV-Plakette bescheinigt, dass das Fahrzeug sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Wir erklären dir in diesem Beitrag, wann dein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss und womit du rechnen musst, wenn du den Termin versäumst.

Die regelmäßige Hauptuntersuchung stellt sicher, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die in einem mangelfreien Zustand sind. Laut Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Paragraph 29, ist sie in Deutschland für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Krafträder und Anhänger vorgeschrieben¹. Für die Durchführung sind offizielle Prüforganisationen zuständig. Die bekanntesten darunter: die Technischen Überwachungsvereine, landläufig „TÜV“ genannt. Früher hatte „der TÜV“ das Monopol für die Untersuchungen inne. Heutzutage können aber auch Organisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS die Hauptuntersuchung übernehmen.

TÜV-Plakette zeigt das nächste Prüfdatum

Bei der Hauptuntersuchung überprüfen Expert/-innen dein Fahrzeug anhand vieler Kriterien und checken dabei zum Beispiel den Zustand von Beleuchtung, Bereifung und Bremsen. Bei bestandener Prüfung erhält dein Auto eine neue TÜV-Plakette, die gut sichtbar am hinteren Kennzeichen angebracht wird. Anhand dieser kannst du erkennen, wann du das nächste Mal vorfahren musst: Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der nächsten HU, die Ziffer auf Zwölf-Uhr-Position darüber für den Monat. Steht zum Beispiel oben eine 6 und in der Mitte die Zahl 23, ist die nächste TÜV-Untersuchung im Juni 2023 fällig.

HAUPTUNTERSUCHUNG: ALLES, WAS DU WISSEN MUSST

Auch die Farbe der Plakette gibt Aufschluss über das Jahr der nächsten HU. Sechs Farben wechseln sich in einem festen Rhythmus ab – Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. War dein Auto 2022 beim TÜV, erhält es jetzt eine grüne Plakette. Die zeigt an, dass du 2024 wieder dran bist.

Neuwagen muss nach drei Jahren erstmals zur Hauptuntersuchung

Grundsätzlich gilt: Ein Auto muss alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Eine Ausnahme gibt es für Neuwagen. Kaufst du dir zum Beispiel einen neuen Dacia, steht seine erste Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten – also drei Jahren – an.

Frist verpasst? Das droht ohne gültige Plakette

Fehler passieren. So kommt es durchaus vor, dass Fahrzeugbesitzende zu spät zur Hauptuntersuchung antreten. Im ersten Monat ohne gültigen TÜV drückt die Legislative noch ein Auge zu und spricht bei einer Kontrolle nur eine Verwarnung aus. Versäumst du die Frist allerdings um mehr als einen Monat, begehst du eine Verkehrsordnungswidrigkeit: Zwei bis vier Monate Verzug kosten 15 Euro Bußgeld, bei vier bis acht Monaten erhöht es sich auf 25 Euro. Ist das Auto seit über acht Monaten ohne gültige Plakette auf den Straßen unterwegs, erwarten dich bei einer Kontrolle 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Zentralverkehrsregister in Flensburg.²

Durchgefallen: Wenn dein Auto keine Plakette erhält

Stellen die Prüforganisationen erhebliche Mängel oder Schäden am Fahrzeug fest, heißt es: durchgefallen. Als Fahrzeughalter musst du die festgestellten Probleme innerhalb eines Monats beheben lassen und den Wagen erneut vorführen.

Wir empfehlen, die Hauptuntersuchung stets rechtzeitig durchführen zu lassen. Das schont auch deinen Geldbeutel. Oftmals führen die Prüforganisationen nämlich nach mehr als zwei Monaten Verzug eine erweiterte Hauptuntersuchung durch, die mit bis zu 20 Prozent Mehrkosten zu Buche schlägt. Am einfachsten ist es, du gibst dein Auto zum HU-Termin bei deinem Dacia Händler ab. Der erledigt die Vorführung und beseitigt kleinere Mängel sofort.

Zum Schluss wollen wir noch eine häufig gestellte Frage klären. Ja, auch ein Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette ist grundsätzlich versichert, solange es noch zugelassen ist. Kommt es aber zu einem Unfall und lässt sich dieser auf die fehlende Hauptuntersuchung zurückfuhren, kann die Versicherung Rückforderungsansprüche stellen.

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¹Quelle: StVZO
²Quelle: Adac.de

Dacia Sandero : Gesamtverbrauch kombiniert (l/100 km): 7,4-5,2; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 140-108. (Werte nach WLTP)*

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und z.B. der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist: https://bit.ly/DAT-Hinweise.

(Stand 11/2022, Irrtümer vorbehalten)

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