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Warnwesten: Wichtiges Hilfsmittel für den Fall der Fälle

Wichtiges Hilfsmittel für den Fall der Fälle: Das Mitführen einer Warnweste ist für Autofahrer/-innen in Deutschland und den meisten europäischen Nachbarstaaten Pflicht. Bei einem Unfall oder einer Panne tragen die grell leuchtenden Kleidungsstücke zu Ihrer Sicherheit bei und lenken die Aufmerksamkeit von potenziellen Helfer/-innen auf die Situation. Wir verraten, welche Regeln für Warnwesten gelten, und haben praktische Tipps.

Die Warnweste: Sie ist sicher nicht das modischste Accessoire in Ihrer Garderobe, im Idealfall kommt Sie nie zum Einsatz – und doch sollte „das kleine Grelle“ immer griffbereit sein. Denn mal abgesehen davon, dass die Warnweste im Fall der Fälle wertvolle Dienste leistet, herrscht in Deutschland Warnwestenpflicht: In jedem Pkw, Lkw und Bus muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Der ADAC1 und wir empfehlen, dass sich pro mitfahrender Person eine Warnweste an Bord befindet. In Ländern wie Österreich, Spanien oder der Tschechischen Republik muss für alle Mitreisenden je eine Warnweste vorhanden sein.2 Bei Missachtung der Warnwestenpflicht drohen Strafen. Fällt die in Deutschland mit einem Verwarngeld von 15 Euro noch verhältnismäßig gering aus, sieht das in anderen Ländern deutlich anders aus. So können in Belgien bis zu 1.400 Euro fällig werden, in Österreich gar bis zu 2.180 Euro.

In Deutschland keine Tragepflicht, trotzdem möglichst griffbereit platzieren

In Deutschland muss zwar eine Warnweste mit sich geführt werden, eine Trageplicht besteht allerdings nicht. Auch das ist in anderen Ländern anders. Und es sollte sich von selbst verstehen, dass die Weste in einer entsprechenden Situation angezogen wird. Wenn zum Beispiel ein Helfer/-in an einem Unfallort dafür sorgen will, dass andere Autofahrer/-innen eine ausreichend große Rettungsgasse bilden. Um dabei keine Zeit zu verlieren, sollten die Warnweste an einem gleichermaßen sicheren wie leicht erreichbaren Platz deponiert sein – zum Beispiel im Handschuhfach oder in den Taschen an den Rückenlehnen der Vordersitze.

Warnweste ist dabei nicht gleich Warnweste: Um sicherzustellen, dass die Warnweste auch die gewünschte Wirkung erzielt, sollten man auf das Produkt-Labeling achten. Um der Deutschland geltenden Mitführplicht zu genügen, muss die Warnweste der Zertifizierung DIN EN 471:2003+A1:2007 (Ausgabe März 2008) oder EN ISO 20 471:2013 entsprechen. Als Farben sind Gelb, Orange und Rot erlaubt. Falls Du für deinen Dacia noch eine oder mehrere den Vorschriften entsprechende Warnweste benötigst, schau doch mal im Dacia Zubehör vorbei. Dort findest Du verschiedenen Angebote, zum Teil im praktischen Paket mit Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten.

1 Quelle: www.adac.de
2 Quelle: www.bussgeldkatalog.de

(Stand 06/2024, Irrtümer vorbehalten)

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