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Ist Autofahren mit Maske in Zeiten von Corona erlaubt?

Ist das Autofahren mit Maske legal oder stellt dies einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung dar? Normalerweise wäre diese Frage wohl kaum einen eigenen Artikel wert. Aber was ist in Zeiten von Corona schon normal? Also gehen wir der Sache auf den Grund: Dürfen Autofahrer hinterm Steuer einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Wir klären auf.

Corona stellt das gewohnte Leben in vielen Bereichen auf den Kopf. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hierzulande in vielen Bereichen Pflicht – zum Beispiel in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr.1 Für Autofahrer sieht das jedoch anders aus.

Denn nach wie vor gilt: Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, muss sicherstellen, dass sein Gesicht eindeutig erkennbar ist. So verlangt es Paragraf 23 Abs. (4) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).2 Autofahren mit Maske ist demnach verboten, wenn die Mund-Nasen-Schutzmaske das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit verhüllt. Ein Verstoß gegen diese Regel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro belegt werden. Es droht jedoch kein Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg.3

Expertentipp: Besser aufs Autofahren mit Maske verzichten

Auch wenn für die Behörden hier ein gewisser Ermessensspielraum besteht, raten Experten davon ab, hinter dem Lenkrad eine Maske zu tragen.3 Das gilt vor allem dann, wenn zusätzlich zur Corona-Schutzmaske auch noch Sonnenbrille oder Hut das Outfit komplettieren. Denn so wird eine Identifizierung des Fahrers nahezu unmöglich.

Anders verhält es sich, wenn der Mund-Nasen-Schutz zum Beispiel durchsichtig und eine Identifizierung des Fahrers somit möglich ist. Dann steht dem Autofahren mit Maske in Zeiten von Corona nichts im Wege. Übrigens: Beifahrer dürfen jederzeit bedenkenlos Maske tragen.

Doch was passiert, wenn der Fahrzeugführer zum Beispiel nach einem Verkehrsverstoß nicht ausfindig gemacht werden kann – eben weil er eine Maske trug? Der Automobil-Club Verkehr (ACV) erklärt: „Wenn bei einem Geschwindigkeitsverstoß der Fahrzeugführer nicht zu erkennen ist, heißt das nicht, dass die Ordnungswidrigkeit ohne Folgen bleibt. Allerdings wird das aktuelle Verfahren gegen den Fahrer eingestellt, denn dieser kann ja nicht ermittelt werden.“3 Für den Fahrzeughalter kann dies jedoch Konsequenzen nach sich ziehen. Denn gemäß Paragraf 31a Abs. (1) der Straßenverkehrszulassungsordnung können die Behörden ihm fortan die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches auferlegen.

Autofahren mit Maske: Das gilt für Fahrschulen, Mietwagen und Taxis

Doch keine Regel ohne Ausnahme. Wer einen Mietwagen oder ein Taxi bewegt und dabei einen Fahrgast befördert, für den gilt nach Auskunft des ACV uneingeschränkt die Maskenpflicht. Demnach hat der Infektionsschutz hier Priorität. Auch Fahrschüler und Fahrlehrer müssen im Auto Maske tragen.3

1 Quelle: www.zusammengegencorona.de
2 Quelle: dejure.org
3 Quelle: www.acv.de

(Stand 9/2020, Irrtümer vorbehalten)

 

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