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Autofahren mit Behinderung: Die wichtigsten Infos im Überblick

Für das Autofahren mit Behinderung gelten in Deutschland bestimmte Sonderregelungen. Hierzu zählen auch diverse Vergünstigungen, die behinderte Menschen in Anspruch nehmen können. Das reicht von Erleichterungen beim Parken über reduzierte Steuern bis hin zur Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht. Wir sagen Ihnen, welche verkehrsrechtlichen Vergünstigungen es gibt und welche Voraussetzungen hierzu erfüllt sein müssen.

Mobilität für alle ist ein wichtiger Wert in einer modernen Gesellschaft. Deswegen soll Autofahren auch für Menschen mit einer Behinderung möglich sein. Wie weit sich dies realisieren lässt, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab, doch dank spezieller Umbauten können auch behinderte Menschen am Straßenverkehr teilnehmen. Dacia bietet hierzu maßgeschneiderte Lösungen und Umbauten an, damit Behinderte mobil bleiben. Beim Kauf eines solchen Fahrzeugs sowie für einen behindertengerechten Umbau können Behinderte unterschiedliche Zuschüsse beantragen.1

Autofahren mit Behinderung: besondere Parkerleichterungen mit blauem Parkausweis

Um Menschen mit Behinderung den Alltag zu erleichtern, gelten für sie sogenannte verkehrsrechtliche Vergünstigungen. Beispiel Parken: Wer im Besitz eines sogenannten blauen Parkausweises ist, profitiert bundesweit von diversen Parkerleichterungen. Hierzu zählt zum Beispiel das Parken im eingeschränkten Halteverbot sowie auf Anwohnerparkplätzen für die Dauer von bis zu drei Stunden.

Darüber hinaus dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug mit dieser Berechtigung auf den mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkflächen abstellen und in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der markierten Flächen parken. Voraussetzung ist natürlich, dass der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.2 Wenn im Bereich eines Zonenhalteverbots (Zeichen 290/292 StVO) ein entsprechendes Zusatzschild das Parken erlaubt, dürfen Inhaber des blauen Parkausweises die zulässige Parkdauer überschreiten. Wichtig hierbei: Legen Sie bei Parkbeginn eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.3

An Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten müssen Menschen mit Behinderung keinen Parkschein ziehen und dürfen ohne zeitliche Begrenzung parken. Zudem dürfen sie im Rahmen der Be- und Entladezeiten auch Fußgängerzonen nutzen, um ihr Auto dort abzustellen.2

Wichtig zu wissen: Seit 2011 ist das Parken auf Behindertenparkplätzen ausschließlich mit einem sogenannten EU-Parkausweis erlaubt. Dieser ist personengebunden – Menschen mit Behinderung können ihn also auch als Beifahrer nutzen. Er darf jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden.2

Die sogenannte orangefarbene Parkkarte bietet die gleichen Parkerleichterungen wie der blaue Parkausweis. Allerdings nur dann, wenn in einer zumutbaren Entfernung keine andere Parkmöglichkeit auffindbar ist. Im Unterschied zum blauen Parkausweis berechtigt sie jedoch nicht dazu, das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol abzustellen. Zudem ist die maximal zulässige Parkdauer auf 24 Stunden beschränkt.3

Autofahren mit Behinderung – in besonderen Fällen auch ohne Gurt

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilen, die Menschen mit Behinderungen dazu berechtigen, ohne Sicherheitsgurt Auto zu fahren. Auch die Befreiung von der Helmpflicht ist möglich.2 Hierzu ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Steuerliche Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Ein weiterer wichtiger Hinweis, der beim Thema Autofahren mit Behinderung nicht fehlen darf: Schwerbehinderte Verkehrsteilnehmer können sich ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreien lassen. Maßgeblich ist hierbei der Grad der Schwerbehinderung. Der Antrag muss beim zuständigen Zollamt gestellt werden.4

Darüber hinaus dürfen Menschen mit Behinderung auch ohne gültige Plakette in Städten die Umweltzonen befahren. Voraussetzung hierfür ist der blaue oder der orangefarbene Parkausweis. Dieser muss gut sichtbar im Fahrzeug platziert sein.4

Last but not least bieten zahlreiche Automobilhersteller – darunter auch Dacia – spezielle Rabatte für Schwerbehinderte an.

1 Quelle: www.myhandicap.de
2 Quelle: www.bavc-automobilclub.de
3 Quelle: www.adac.de
4 Quelle: www.familienratgeber.de

(Stand 09/2020, Irrtümer vorbehalten)

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2 Kommentare

  1. Lindemann, Bernd 2. Juli 2023 um 15:04 Uhr - Antworten

    Hallo, ich möchte gerne mehr Infos haben was Dacia für Behinderte Autos oder umbauten hat. Brauche aber leider auch eine Anhängerkublung und der Rollstuhl ist zum Klappen aber wiegt ca. 20-25 kg.
    Mit freundlichen Gruß Lindemann

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