Dacia Deutschland: Modelle, Aktionen, Angebote

RATGEBER DACIA

Der Führerscheinumtausch hat begonnen – wann sind Sie an der Reihe?

Vom bevorstehenden Führerscheintausch haben Sie noch nichts gehört? Dann sollten Sie sich jetzt informieren. Denn vielleicht gehören ja auch Sie zur ersten Gruppe, die ihren „Lappen“ bereits bis zum 19. Januar 2022 gegen ein neues Dokument eintauschen muss. Alle anderen haben zwar etwas mehr Zeit. Doch früher oder später ist jeder beim Führerscheintausch an der Reihe. Grund hierfür ist die sogenannte Dritte EU-Führerscheinrichtlinie.1 Damit sollen bis 2033 alle ausgestellten Führerscheine sukzessive gegen fälschungssichere Exemplare eingetauscht werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur großen Umtauschaktion wissen müssen.

Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen bundesweit alle Motorrad- und Autofahrer ihren Führerschein gegen ein neues, fälschungssicheres Exemplar im Scheckkartenformat umtauschen. Die Grundlage hierfür bildet die „Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)“1. Für insgesamt 43 Millionen Deutsche2 heißt es also früher oder später: „Tschüss alter Führerschein, hallo neuer!“ Und das gilt auch für die aktuellen Fahrerlaubnisse im Scheckkartenformat.

Angesichts des damit verbundenen großen bürokratischen Aufwands erfolgt der Führerscheinumtausch in Deutschland zeitlich gestaffelt. Dies soll einen reibungslosen Ablauf gewährleisten. Wer wann an der Reihe ist, haben wir für Sie in der Auflistung am Ende des Artikels zusammengefasst.

Führerscheinumtausch: Erste Frist endet schon im Januar 2022

Bereits am 19. Januar 2022 läuft die erste Frist aus. Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen das Dokument bis zu diesem Datum eingetauscht haben. Danach wird der Führerschein ungültig. Wer ihn dennoch weiter nutzt, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.2

Wichtig zu wissen: Die Fahrerlaubnis bleibt auch unabhängig vom Führerscheinumtausch weiterhin gültig. Das Bundesverkehrsministerium erklärt hierzu: „Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.“1

Ein weiteres Novum: Der „Neue“ hat nach dem Führerscheinumtausch nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Nach 15 Jahren muss er wiederum erneuert werden. Ziel ist es, das Dokument und das darauf hinterlegte biometrische Bild des Führerscheininhabers stets auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Diese Dokumente benötigen Sie und das kostet der Umtausch

Um Ihren Führerschein umzutauschen, müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den aktuellen Führerschein bei der Behörde vorlegen. Und natürlich das biometrische Passfoto nicht vergessen! Das Fachmagazin auto motor und sport weist auf ein wichtiges Detail hin: „Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.“2 Kostenlos geht der Führerscheinumtausch natürlich nicht über die Bühne. Rechnen Sie hierfür mit einer Gebühr in Höhe von rund 25 Euro.2

Alle Fristen zum Führerscheinumtausch auf einen Blick

Die bundesweite Umtauschaktion erfolgt in mehreren Schritten. In Phase 1 ist hierfür das Geburtsjahr maßgeblich. Davon betroffen sind laut Bundesverkehrsministerium alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden1:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Phase 2 der Führerschein-Umtauschaktion umfasst alle Dokumente mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 und richtet sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins1:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

1 Quelle: Bundesverkehrsministerium; www.bmvi.de
2 Quelle: auto motor und sport; www.auto-motor-und-sport.de

(Stand 5/2021, Irrtümer vorbehalten)

Dacia Ankaufservice
Dacia Shop

Hinterlasse einen Kommentar

Nach oben