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Handy am Steuer: eine tödliche Gefahr und daher streng verboten

Mit dem Handy am Steuer telefonieren, kurz eine Nachricht lesen – Hand aufs Herz: Wer hat es nicht schon mal gemacht? Dass das verboten ist, wissen die meisten Autofahrer/-innen. Weniger bewusst sind sie sich hingegen über die tödliche Gefahr, die davon ausgeht, im Blindflug hinterm Steuer zu sitzen.

Wer bei Tempo 130 auf der Autobahn auch nur zwei Sekunden auf sein Handy schaut, der legt in dieser Zeit 72 Meter zurück1 – blind wohlgemerkt. Niemand würde wohl bei dieser Geschwindigkeit absichtlich für zwei Sekunden die Augen schließen. Dennoch sind Fahrer/-innen mit Handy am Steuer im Alltag noch immer häufig anzutreffen.

Ein fast schon sicheres Erkennungsmerkmal dafür, dass die Person im Auto vor uns gerade ihr Handy in die Hand nimmt: Bei Kolonnenfahrt auf der Autobahn wird das vorausfahrende Fahrzeug unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass langsamer. Bei der Vorbeifahrt bewahrheitet sich dann meist die Vermutung – der „Chauffeur“ sitzt mit dem Handy am Steuer, liest eine Nachricht, beantwortet eine eingegangene Nachricht oder hat gerade ein Telefonat angenommen.

Handy am Steuer: die unterschätzte Gefahr

Die Gefahren, die von einem Handy am Steuer ausgehen, sind enorm, wie Heinz Albert Stumpen von der Hochschule der Polizei in Münster weiß: „Elektronische Geräte wie Navigationssysteme oder Handys während der Fahrt bedienen, ist das Gefährlichste, was man am Steuer machen kann“, erklärt der Experte im Gespräch mit dem Online-Portal t-online.de2. Das Risiko, einen Unfall zu bauen, steige demnach um das Vierfache. Während der Fahrt eine Nachricht zu lesen oder zu tippen, sei so gefährlich, wie wenn sich die Person mit einem Blutalkoholwert von 0,8 bis 1,0 Promille ans Steuer setze.

Man kann es drehen, und wenden, wie man mag: Wer mit Handy am Steuer sitzt, wird vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und reagiert in einer Notsituation deutlich verzögert. Deutsche Statistiken weisen diese Unfallursache im Gegensatz zu überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol allerdings nicht gesondert auf.2 In vielen europäischen Nachbarländern ist dies anders: In Österreich spiele Ablenkung etwa bei jedem dritten tödlichen Unfall eine Rolle, sagt Stumpen und nennt im Gespräch mit t-online.de eindrucksvolle Zahlen. Demnach zeigten internationale Studien, dass mehr als die Hälfte der Unfälle mit einer Ablenkung in Zusammenhang stehen.2

Sichere Sache: Freisprecheinrichtungen von Dacia

Dabei gibt es eine ebenso einfache wie kostengünstige Lösung: Dank der modernen Freisprecheinrichtungen von Dacia können Autofahrer auch während der Fahrt sicher telefonieren: Die meisten aktuellen Dacia Modelle verfügen je nach Ausstattung bereits serienmäßig über eine Freisprecheinrichtung – so zum Beispiel der vollelektrische Dacia Spring und das Crossover-Modell Dacia Jogger. Falls nicht, kann sie für kleines Geld nachgerüstet werden.

Ausweitung der Verbote bei Handy am Steuer

Übrigens: 2017 hat der deutsche Gesetzgeber die Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verschärft. Seitdem ist es nicht nur verboten, mit dem Handy am Steuer zu telefonieren. Das Lesen oder Verfassen von Textnachrichten ist ebenso tabu wie Anrufe wegzudrücken oder einfach nur mal die Uhrzeit vom Smartphone-Display abzulesen. Das gilt nicht nur für Handys, sondern explizit für alle elektronischen Geräte wie Tablets, E-Books, Diktier- oder Navigationsgeräte.3

Hohe Bußgelder für Handy-Sünder

Seither drohen Sündern bei einem Verstoß noch drastischere Strafen. Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 128,50 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 178,50 Euro Strafe, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 228,50 Euro. Das Handyverbot betrifft allerdings nicht nur Autofahrer/-innen. Wer als Fahrradfahrer/-in beim Telefonieren ertappt wird, der sollte 83,50 Euro für die Staatsmacht erübrigen können.3

1 Quelle: Rechner Online: rechneronline.de
2 Quelle: T-Online: www.t-online.de
3 Quelle: ADAC:   www.bussgeldkatalog.org

(Stand 10/2023, Irrtümer vorbehalten)

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