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Mietwagen im Urlaub: Das sollten Sie beachten

Irgendwann braucht jeder eine Pause – sollen doch die anderen mal das Bruttosozialprodukt steigern. Im Urlaub tanken wir neue Energie, lassen die Seele baumeln und entdecken fremde Länder. Am Ferienziel angekommen, nutzen viele Touristen einen Mietwagen, um mobil zu bleiben. Aber worauf sollten Sie bei Buchung, Vertragsabwicklung, Fahrzeugübernahme und -rückgabe achten? Wir geben nützliche Tipps.

1. Mietwagen-Buchung

Zahlreiche Internetportale bieten attraktive Mietwagenangebote für den Urlaub an. Wie so oft im Leben gilt auch hier: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Wer sich rechtzeitig das gewünschte Fahrzeug reserviert, profitiert oft von günstigeren Konditionen. Denn gerade während der Hauptreisezeiten wird das Angebot an Mietwagen knapp und die Preise steigen. Vergleichen Sie nicht nur die Kosten, sondern auch den Leistungsumfang sowie die Vertragsbedingungen der unterschiedlichen Anbieter ganz genau. Sind zum Beispiel während der Mietdauer alle Kilometer im Preis inbegriffen? Kostet ein zweiter Fahrer extra? Welche Tankregelung sieht der jeweilige Vertrag vor? Tipp: Wenn möglich, sollten Sie den Mietwagen vor der Rückgabe selbst volltanken. Das spart zumeist bares Geld. Denn Autovermieter verlangen für diesen Service häufig einen Aufschlag.

Wichtig zu wissen: Extras wie Kindersitz, Navigationsgerät oder Klimaanlage kosten oft zusätzliche Gebühren. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Mietwagen an einem anderen Ort zurückgeben wollen. Diese sogenannte Einwegmiete kann also das Urlaubsbudget schmälern.1 In einigen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten von Amerika fallen zudem zusätzliche Kosten für junge Fahrer an.2 Je nach Urlaubsziel gilt für Fahrer sogar ein bestimmtes Mindestalter – in den USA zum Beispiel 21 Jahre.2

Achtung, Raucher: Meist herrscht in Mietwagen absolutes Rauchverbot. Wer sich nicht daran hält, muss nach der Rückgabe mit zusätzlichen Kosten rechnen.3

2. Mietwagen-Versicherung

Grundsätzlich gilt: Für einen Mietwagen im Urlaub sollten Sie stets eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen – und zwar bereits bei der Online-Buchung. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen genau durch! Manche Online-Portale bieten die 100-prozentige Vollkasko als kostenfreies Extra, wenn über sie gebucht wird. Umgekehrt sind je nach Mietwagen-Anbieter zum Beispiel der Diebstahl des Fahrzeugs oder der Verlust des Autoschlüssels ebenso von den Versicherungsleistungen ausgenommen wie Schäden an Dach, Fenstern, Reifen oder Unterboden. Diese sind dann nur durch zumeist teure Zusatzversicherungen abgedeckt. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall oder zu einem Parkrempler, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Denn viele Versicherer fordern im Schadensfall explizit ein polizeiliches Protokoll.

Achtung bei der Abholung: Vor Ort bieten manche Vermieter unnütze oder überteuerte Versicherungen an.4 Hierzu zählt zum Beispiel die sogenannte Super Collision Damage Waiver, abgekürzt SCDW oder CDW: Diese ist unnötig, wenn Sie bereits eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben.5

Wenn Sie planen, dass auch ein zweiter Fahrer das Auto bewegt, sollten Sie dies unbedingt vorher im Vertrag festhalten. Ansonsten kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern.6 Prüfen Sie zudem vorab, bis zu welcher Höhe in Ihrem jeweiligen Urlaubsland etwaige Personen- und Sachschäden abgedeckt sind. Experten empfehlen eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro, besser wären jedoch die hierzulande üblichen 7,5 Millionen Euro. Gegebenenfalls kann daher eine sogenannte Mallorca-Police von Vorteil sein. Bei manchen deutschen Kfz-Versicherern ist diese bereits Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung.6

3. Die Fahrzeugübernahme

Prüfen Sie auf jeden Fall den genauen Zustand des Fahrzeugs, bevor Sie den Mietwagen übernehmen. Bestehen Sie darauf, dass bereits vorhandene Kratzer, Beulen oder Beschädigungen – hierzu zählen zum Beispiel auch Steinschläge in den Scheiben – in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden und verlangen Sie hiervon eine Kopie. Dieses Protokoll muss von einem Vertreter der Mietwagenfirma unterschrieben werden.7 So sichern Sie sich gegen etwaige unrechtmäßige Schadensersatzforderungen ab. Wichtig: Werfen Sie auch einen Blick auf die Reifen des Mietwagens. Sind diese abgefahren oder beschädigt, sollten Sie die Annahme verweigern.

Es ist üblich, dass bei der Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte eine Kaution abgebucht bzw. „geblockt“ wird. Diese sollte nach der Rückgabe möglichst zeitnah zurückerstattet werden.

4. Strafzettel am besten direkt vor Ort bezahlen

Einmal falsch geparkt, schon hängt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Wenn möglich, sollten Sie etwaige Bußgelder direkt im Urlaubsland bezahlen. Das kann nach der Rückkehr aus dem Urlaub unnötigen Ärger vermeiden. Denn inzwischen werden Strafzettel europaweit zugestellt – nicht selten mit zumindest fragwürdigen Methoden.8

5. Fahrzeugrückgabe

Genau wie bei der Übernahme Ihres Mietwagens sollten Sie den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe genau dokumentieren lassen. Prüfen Sie das Rückgabeprotokoll des Autovermieters genau und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen. Gegebenenfalls kann es nützlich sein, den Zustand des Fahrzeugs mit Fotos oder Handy-Videos zu dokumentieren.

1 Quelle Mietwagen USA & Kanada – was man beachten sollte: www.mietwagen24.de.
2 Quelle USA Mietwagen von Alamo-U25: www.usareisen.de.
3 Quelle Rauchen im Mietwagen: www.mietwagen24.de.
4 Quelle Mietwagen im Urlaub: Das musst du beachten | ADAC: www.youtube.com.
5 Quelle SCDW – doppelte Versicherung für Mietwagen: kfz-versicherungen.com.
6 Quelle Mietwagen-Check: www.mietwagen24.de und blog.mietwagen-check.de.
7 Quelle Ratgeber Auto – Reise – Verkehr: www.daserste.de.
8 Quelle Bußgelder im Ausland: Wenn aus Knöllchen Knollen werden www.stern.de.

Bildquelle: drubig-photo

(Stand 05/2019, Irrtümer vorbehalten)

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