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Achtung – diese Verkehrsverstöße gehen ins Geld

Kaum ein Autofahrer ist jahrelang auf den Straßen unterwegs, ohne mal ein Knöllchen zu sammeln oder sich auf einem Blitzerfoto zu verewigen. Und dann gibt es da Gelegenheitssünden wie Abbiegen ohne zu blinken oder Parken in einer Zone, die eigentlich als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist. Wir präsentieren Ihnen zehn Verkehrsverstöße, die gerne mal – teils unabsichtlich – begangen werden und klären auf, wie tief Sie bei Vergehen in den Geldbeutel greifen müssen.

Spurwechsel ohne Blinker

Schnell die Lücke nutzen und noch eben überholen. Solch eine Situation dürfte den meisten Autofahrern bekannt vorkommen. In der Fahrschule wussten wir noch: Wer lenkt, blinkt. Im Alltag geht die Regel dann aber doch mal gerne unter. Zehn Euro Verwarnungsgeld1 warten auf Blinkmuffel – deutlich teurer wird es, wenn der Spurwechsel einen Unfall nach sich zieht.

Missachten des Reißverschlussverfahrens

Ach du Schreck, eine Fahrspur fällt weg. Bei vielen deutschen Autofahrern löst das den Wunsch aus, augenblicklich auf die verbleibende Spur zu wechseln. Obwohl die Engstelle noch viele hundert Meter entfernt ist. Die Folge: Der drohende Rückstau wird länger und länger. Dabei gibt es das wohl bekannte Zauberwort: Reißverschlussverfahren. Demnach heißt es, die Spur vollends ausfahren und sich erst unmittelbar vor der Engstelle im besagten Verfahren in die andere Spur einfädeln. Wer einen anderen Fahrer nicht hereinlässt, kann bis zu 20 Euro Bußgeld2 bereithalten.

Hupen aus Ungeduld

Es ist Grün und der Vordermann fährt Ihrer Meinung nach nicht schnell genug an der Ampel los. Das ist noch lange kein Grund zu hupen. Denn die Hupe darf ausschließlich in Gefahrensituationen verwendet werden. Zudem ist nur kurzes Hupen erlaubt, um eine Lärmbelästigung auszuschließen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu zehn Euro Strafe3.

Kein Halt an Stoppschildern

Kein Auto weit und breit, die Straße ist frei. Wozu also unnötig am Stoppschild halten? Gerade in Eile wird diese Regel gerne missachtet. Sie besagt allerdings klar und deutlich: Es muss an der weißen Haltelinie beziehungsweise an der Sichtlinie angehalten werden. Wer erwischt wird, darf mindestens 25 Euro Euro4 aus dem Portemonnaie zücken. Führt der nicht erfolgte Stopp zu einer Sachbeschädigung, werden daraus schnell 120 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.

Feuerwehranfahrtszone: absolutes Parkverbot

Zu spät dran und alle Parkplätze dicht? Mal eben was besorgen und dafür nur kurz das Auto abstellen? Wer seinen Dacia auch nur fünf Minuten in gekennzeichneten Feuerwehranfahrtszonen abstellt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro5. Viel schlimmer aber: Mit dieser vermeintlichen Lappalie können Sie im Ernstfall Menschen gefährden. Blockieren Sie mit Ihrem Fahrzeug die Rettungskräfte, werden 65 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig6.

Fahren ohne TÜV – Aufschieben kostet

Nach drei Jahren müssen Fahrzeughalter ihren Neuwagen erstmals einer Hauptuntersuchung unterziehen. Anschließend geht’s alle 24 Monate für eine neue Plakette zu einer anerkannten Prüforganisation wie zum Beispiel dem TÜV. Wer diesen Termin aufschiebt, zahlt bei einer Verkehrskontrolle: Bis zu vier Monate Verspätung sind mit 15 Euro Bußgeld beglichen – wer die 8-Monats-Marke überzieht, gibt 60 Euro ab und erhält einen Punkt in Flensburg7.

Freiparken dank kaputtem Parkscheinautomaten

Sie möchten ordnungsgemäß ihr Parkticket kaufen, doch dann erweist sich der Automat als defekt. Jetzt einfach stehen bleiben? So einfach geht es leider nicht. Zumindest die Parkscheibe ist Pflicht. Wird die Höchstparkdauer überschritten, warten auf den Fahrzeugbesitzer zehn bis 30 Euro Strafe8.

Fahren ohne intaktes Abblendlicht

Vor jeder Fahrt sind Autofahrer angehalten, Ihr Auto auf Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Sind zum Beispiel Reifen und Lichter in Ordnung? Ist ein Leuchtmittel defekt, heißt es ab zur Werkstatt. Denn solch ein Mangel beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und ist ein Risiko für den Fahrer selbst und andere. Bei Verstößen sieht der Bußgeldkatalog bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flensburg vor9.

Nebelschlussleuchte ohne Nebel

Bei schlechter Sicht einfach mal die Nebelschlussleuchte aktivieren, gleich viel besser! Auch wenn es helfen mag, erlaubt ist das nicht. Die Regel lautet: Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern zum Einsatz kommen. Und dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei Verstößen drohen 20 Euro Bußgeld10.

Partylautstärke im Fahrzeug

Nach zig Werbeunterbrechungen läuft endlich gute Musik? Sie dürfen dann gerne lauthals mitsingen und auch die Lautstärke darf erhöht werden. Aber nur bis zu einem gewissen Grad – Konzertniveau ist untersagt. Schließlich muss der Fahrer wichtige Warnsignale wie Martinshörner zu jeder Zeit gut hören können. Übrigens: Das Tragen von Kopfhörern ist erlaubt11. Aber auch dabei gilt: in moderater Lautstärke. Bei Nichtbeachtung werden zehn Euro Bußgeld fällig12.

Hand aufs Herz. Welche kleinen Fauxpas leisten Sie sich gelegentlich beim Autofahren?

1 Quelle Warnzeichen und Beleuchtung: www.bussgeldkatalog.org.
2 Quelle Reißverschlussverfahren an Baustellen: rp-online.de.
3 Quelle Warnzeichen und Beleuchtung: www.bussgeldkatalog.org.
4 Quelle Vorfahrt und Vorfahrtsregeln: www.bussgeldkatalog.org.
5 Quelle Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr: www.bussgeldkatalog.org.
6 Quelle Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr: www.bussgeldkatalog.org.
7 Quelle Hauptuntersuchung, Papiere und Technik: www.bussgeldkatalog.org.
8 Quelle Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr: www.bussgeldkatalog.org.
9 Quelle Warnzeichen und Beleuchtung: www.bussgeldkatalog.org.
10 Quelle Warnzeichen und Beleuchtung: www.bussgeldkatalog.org.
11 Quelle Kopfhörer beim Autofahren: Gefährdet das die Verkehrssicherheit?: www.bussgeldkatalog.org.
12 Quelle Verkehrssicherheit: www.bussgeldkatalog.org.
Bildquelle Header: Urheber: htpix.

(Stand 5/2018, Irrtümer vorbehalten)

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