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Autofahren 2018: Neues Jahr, neue Regeln

Alles neu macht der Mai – oder das Jahr 2018. Zumindest für Autofahrer. Was bei jedem Einzelnen von den guten Vorsätzen für 2018 nach einigen Wochen noch Bestand hat, bleibt abzuwarten. Eines ist allerdings sicher: Autofahrer müssen sich auf einige verbindliche Neuerungen einstellen – von Änderungen für Winterreifen und bei der Abgasuntersuchung über die vorgeschriebene Einführung des Notrufsystems eCall bis zur Neuberechnung der Kfz-Steuer. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Achtung: Autos mit grüner Plakette müssen 2018 zur HU

Mit Jahresbeginn empfiehlt es sich zu prüfen, wann Ihr Auto zum TÜV muss. Trägt das hintere Kennzeichen eine grüne Plakette, muss das Fahrzeug 2018 zur Hauptuntersuchung. Wann genau, erkennen Sie an der Ziffer auf der 12-Uhr-Position. Diese Zahl gibt den Monat an, eine Sechs zum Beispiel steht für Juni. Den exakten Fälligkeitstermin können Sie aber auch direkt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ablesen. Wer den Prüftermin um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Punkt in Flensburg.1 Außerdem verteuert sich die Gebühr für die HU um 20 Prozent.2 Ein kurzer Check hilft also dabei, ganz einfach bares Geld zu sparen.

Strengere Regeln für Winterreifen

Die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“, die seit Dezember 2010 in Deutschland gilt, besagt: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.3 Bislang galt das nur für den Fahrer, seit dem 1. Januar 2018 wird nun auch der Halter des jeweiligen Autos bestraft. Zudem wurden die Bußgelder erhöht. Bei falscher Bereifung sind mindestens 75 Euro fällig.4

Ebenfalls gut zu wissen: Im vergangenen Jahr bereits hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Reifen nur dann als Winterreifen gilt, wenn er das Alpine-Symbol trägt.5 Alle Infos dazu finden Sie hier. Selbst sogenannte M+S-Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, gelten laut Gesetz nur dann als wintertauglich, wenn sie mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Das Herstellungsdatum eines Reifens lässt sich übrigens an der vierstelligen sogenannten DOT Nummer auf der Reifenflanke ablesen. Die ersten beiden Ziffern geben die Produktionswoche, die letzten beiden das Jahr an.

Neue Berechnung der Kfz-Steuer

Die Abgasemissionen, nach denen sich die zu entrichtende Kfz-Steuer berechnet, wurden bislang auf Basis des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ermittelt. Für Neuwagen, die ab dem 1. September 2018 eine neue Typenzulassung erhalten, wird die Kfz-Steuer nach einem neuen Verfahren berechnet, der sogenannten WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Sie ergibt einen realistischeren Kraftstoffverbrauch und damit realere Werte für die CO2-Emissionen, die in die Berechnung der Kfz-Steuer einfließen.

Bestandsfahrzeuge sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Betroffen sind nur Neufahrzeuge, die nach dem 1. September mit neuer Typenzulassung seitens des Herstellers die Werkshallen verlassen.6

Bei Neuwagen wird ab 1.4. das Integrierte Notrufsystem eCall Pflicht

Das automatische Notrufsystem eCall kann ein echter Lebensretter werden. Bei einem Unfall sendet es nämlich automatisch einen Notruf an die zuständigen Rettungskräfte und übermittelt wichtige Daten wie zum Beispiel den Unfallort, die Anzahl der Insassen sowie die Treibstoffsorte. Das spart Zeit und ermöglicht eine noch schnellere, effizientere Rettung. Ab 1. April 2018 wird dieses nützliche System bei allen Neuwagen innerhalb der Europäischen Union Pflicht.7

Neue Messmethode bei der Abgasuntersuchung (AU)

Seit 2010 ist sie fester Bestandteil der Hauptuntersuchung, die sogenannte AU8. Bislang wurden die Abgaswerte an Hand der im Onboard-Diagnose-System gespeicherten Daten ermittelt. War kein Fehler hinterlegt, war auch alles in Ordnung. Ab dem 1. Januar 2018 ist nun in jedem Fall die sogenannte Endrohrmessung Pflicht, die die tatsächlichen Emissionen ermittelt.9

Welche Neuregelungen halten Sie persönlich für besonders sinnvoll?

1 Quelle Bussgeldberechner: www.adac.de.
2 Quelle Neue Verkehrsvorschriften 2018: www.auto-motor-und-sport.de.
3 Quelle Bussgeldberechner: www.adac.de.
4 Quelle neue Regeln für Autofahrer 2018: www.autobild.de.
5 Quelle Winterreifenpflicht: www.adac.de.
6 Quelle neue regeln für Autofahrer 2018: www.autobild.de.
7 Quelle Das ändert sich 2018: www.freenet.de.
8 Quelle Hauptuntersuchung: www.dekra.de.
9 Quelle Das ändert sich 2018 für Autofahrer: www.dieversicherer.de.
Bildquelle Hauptmotiv: Urheber: ghazii.

(Stand 1/2018, Irrtümer vorbehalten)

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