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Abblendlicht, Nebelscheinwerfer & Co.: Tipps für Top-Durchblick

Abblendlicht oder Fahrlicht, Nebelscheinwerfer, Fernlicht, etc. Die Beleuchtungsanlage in modernen Autos bietet eine Vielzahl verschiedener Lichtquellen, die Autofahrern bei jedem Wetter zu bestmöglicher Sicht verhelfen. Doch wann darf und wann muss welches Licht benutzt werden? Wir geben praktische Tipps, mit denen Sie den Durchblick behalten.

Hand aufs Herz: Kennen Sie auf Anhieb alle Leuchten und Lampen, die in Ihrem Auto für erhellende Momente sorgen? Natürlich gehören Standlicht, Fernlicht, Abblendlicht, Bremslicht und Blinker zum Einmaleins eines jeden Autofahrers. Darüber hinaus sorgen an modernen Fahrzeugen wie den Dacia Modellen aber auch zahlreiche weitere Autolampen für Lichtblicke und erfüllen im Straßenverkehr wichtige Funktionen. Hierzu zählen zum Beispiel Parklicht, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, die Kennzeichenbeleuchtung sowie je nach Modell und Ausstattung Tagfahrlicht und Kurvenlicht. Doch welche Lichtregeln gelten für Autofahrer in Deutschland und wie hoch fallen die Bußgelder für etwaige Verstöße aus?

Abblendlicht ist nicht nur bei Dunkelheit Pflicht

Die wichtigste Lichtregel ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Bei Dunkelheit müssen Autofahrer das Abblendlicht einschalten. Laut §17 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Verwendung des sogenannten Fahrlichts aber auch dann Pflicht, wenn die Dämmerung eingesetzt hat „oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“.1 Beispiele hierfür sind Schnee, Regen oder Nebel. Wichtig zu wissen: Das Standlicht oder das Tagfahrlicht alleine genügen dann nicht!2 Wer bei schummrigen Verhältnissen ohne Abblendlicht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ rechnen.2 Heißer Tipp: In vielen europäischen Nachbarländern gilt auch tagsüber Lichtpflicht – unabhängig von den Witterungsbedingungen.

Das Fernlicht sorgt bei Dunkelheit für Weitsicht. Allerdings müssen Sie es abblenden, sobald andere Verkehrsteilnehmer vor Ihnen fahren oder Ihnen entgegenkommen, um diese nicht zu blenden. Ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 25 Euro fällig werden.2 Die StVZO legt zudem fest: „Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.“1 Bei Verstößen ist ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro fällig – kommt es zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich der Betrag auf 35 Euro.3

Im Hinblick auf die Verwendung der Nebelscheinwerfer sowie der Nebelschlussleuchte herrscht bei vielen Autofahrern Nachholbedarf. Dabei hat der Gesetzgeber deren Verwendung klar geregelt: Die Nebelschlussleuchte darf erst aktiviert werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Als Orientierung dienen hierbei die Leitpfosten am Straßenrand – diese sind stets im Abstand von 50 Metern zueinander aufgestellt.4 Bei so einer Suppe dürfen Sie maximal mit Tempo 50 unterwegs sein. Verstöße ahndet die Staatsmacht mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro.3 Die Verwendung der Nebelscheinwerfer erlaubt die StVZO auch dann, wenn die Sicht z.B. aufgrund von starkem Regen eingeschränkt ist. Auch hier werden bei missbräuchlicher Verwendung 35 Euro fällig.3

Abblendlicht & Co: Beleuchtung regelmäßig säubern und prüfen

Doch das beste Licht nützt nichts, wenn es nicht funktioniert. Jeder Autofahrer ist daher dazu verpflichtet, alle relevanten Leuchten an seinem Fahrzeug regelmäßig zu überprüfen. Gut zu wissen: Ihr Dacia Händler bietet regelmäßig einen kostenlosen Licht-Check an. Und natürlich sollten Sie stets darauf achten, dass die Beleuchtungsanlage Ihres Autos nicht verschmutzt ist. Denn der Dreck schränkt nicht nur die Sicht ein, sondern kostet im Zweifel auch Geld – wer erwischt wird, muss mindestens 20 Euro Bußgeld zahlen.2

1 Quelle: Stvo – Beleuchtung: www.stvo.de.
2 Quelle: BZ-Berlin: Wann Licht einschalten: www.bz-berlin.de.
3 Quelle: Bußgeldkatalog – Beleuchtung, Warnzeichen: www.bussgeldkatalog.org.
4 Quelle: Bußgeldkatalog – Nebelschlussleuchte: www.bussgeldkatalog.org.

(Stand 12/2019, Irrtümer vorbehalten)

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