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Wisseneswertes zur Warnwestenpflicht und Lichtpflicht

Dass in Deutschland seit dem 1. Juli 2014 die Warnwestenpflicht1 gilt, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Aber gerade Urlauber sollten wissen: Auch in den meisten europäischen Nachbarländern muss mindestens eine Warnweste an Bord sein – sonst drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 1.375 Euro2. Damit Sie im Notfall oder bei einer Verkehrskontrolle nichts vermissen, verraten wir, was Sie in Ihrem Dacia immer an Bord haben sollten.

Hierzulande ist die Gesetzeslage klar: Jeder in der Bundesrepublik zugelassene Pkw, Bus und Lkw muss unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen mindestens eine Warnweste an Bord haben. Wer gegen diese Regel verstößt, kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro belangt werden.3 Ob die Signalweste in fluoreszierendem Rot, Orange oder Gelb erstrahlt, ist egal. Wichtig: Sie muss der geltenden Norm EN 20471:2013 respektive der DIN EN 471:2003+A1:20074 entsprechen. Diese genormten Warnwesten verfügen über mindestens fünf Zentimeter breite, umlaufende Reflexstreifen und zeichnen sich durch ihre 360-Grad-Sichtbarkeit aus.

Warnweste sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Das Mitführen einer reflektierenden Weste macht durchaus Sinn. Und zwar nicht nur, um möglichen Strafen durch die Polizei zu entgehen. Denn die Signalwesten können Leben retten. Insbesondere bei Dunkelheit und in der Dämmerung sorgen sie dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer Personen am Fahrbahnrand deutlich besser erkennen.

Damit Autofahrer die Warnweste im Fall der Fälle schnell zur Hand haben, raten Experten dazu, diese nicht etwa im Kofferraum aufzubewahren, sondern zum Beispiel im Handschuhfach.1

Achtung bei der Urlaubsfahrt: Warnwestenpflicht auch im Ausland

Auch in den meisten europäischen Nachbarländern gilt die Warnwestenpflicht. Das Mitführen einer oder sogar mehrerer genormter Westen bzw. das Tragen beim Verlassen des Fahrzeugs ist in folgenden Ländern Pflicht:2
Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen (nur für Fahrzeuge mit inländischer Zulassung),Österreich, Portugal (nur für Fahrzeuge mit inländischer Zulassung),Rumänien(nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen),Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

In Deutschland kommen „Warnwesten-Muffel“ mit 15 Euro Verwarnungsgeld noch vergleichsweise günstig weg. Bei Verstößen im Ausland drohen teilweise wesentlich höhere Geldstrafen. Beispiel Belgien: Hier erleichtern die Ordnungshüter die Urlaubskasse um bis zu 1.375 Euro, wenn Autofahrer bei einer Panne oder einem Unfall keine Warnweste tragen.2 In Portugal verlangen die Behörden bei Zuwiderhandlungen mindestens 120 Euro. Auch Luxemburg ahndet Verstöße gegen die Warnwestenpflicht: Wer sein Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder auf Schnellstraßen ohne genormte Warnweste verlässt, muss mit mindestens 74 Euro Strafe rechnen. Dies gilt im Herzogtum übrigens auch für Motorradfahrer und Fußgänger. Letztere müssen nachts und bei schlechten Lichtverhältnissen außerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls eine Warnweste tragen, damit sie andere Verkehrsteilnehmer erkennen.5

Es werde hell: Lichtpflicht am Tag in vielen europäischen Ländern

Wichtig für alle Urlaubsreisenden: Neben der Warnwestenpflicht gilt in 22 europäischen Ländern auch tagsüber die Lichtpflicht. Dort müssen Autofahrer also auch am Tag das Abblendlicht einschalten. In Italien, der Schweiz sowie den skandinavischen Ländern genügt hierbei das Tagfahrlicht.6

In Deutschland hat Lichtpflicht ebenso wie bei unseren französischen Nachbarn keinen Bestand. Dafür aber unter anderem in Italien (auf Autobahnen und außerorts), der Schweiz, Dänemark, Finnland, Polen, Bulgarien und Norwegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 190 Euro (Estland).6

Immer an Bord: Verbandskasten und Warndreieck

Und zu guter Letzt: Ein Warndreieck zählt in jedem Auto ebenso zur Pflichtausrüstung wie ein Verbandskasten – ganz gleich in welchem Land. Sie sind also verpflichtet, in Ihrem Dacia einen Verbandskasten mitzuführen – und Sie sollten sich regelmäßig mit dessen Inhalt beschäftigen. Sind zum Beispiel Mullbinden, Kompressen und Co. abgelaufen, droht ein Bußgeld. Denn mit Pflastern, die nicht mehr kleben, ist niemandem geholfen.

Weitere Ratgeber:

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1 Quelle Warnwestenpflicht: www.dekra.de.
2 Quelle Warnwestenpflicht in Europa: www.landesverkehrswacht.de und vm.baden-wuerttemberg.de
3 Quelle ADAC Warnweste dabei? Licht an?: www.adac.de.
4 Quelle ADAC Warnwestenpflicht: www.adac.de.
5 Quelle ADAC Warnweste und Radarwarner: www.adac.de.
6 Quelle ADAC Lichtpflicht am Tag: www.adac.de.

(Stand 07/2022, Irrtümer vorbehalten)

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